Hallenregeln
Kletterzentrum EXTREM Ludwigshafen / Mannheim
Die Hallenregeln als PDF:
Download Hallenregeln (PDF, 50 kb)
Zum Betrachten benötigen Sie den Kostenfreien Adobe Acrobat Reader
1. Benutzungsberechtigung
- 1.1Das Betreten der Halle und das Klettern erfolgt auf eigene Gefahr und unter Anerkennung und Berücksichtigung dieser Hallenregeln.
- 1.2Es dürfen nur Personen eigenständig klettern, die über ausreichende Kenntnisse einer anerkannten Sicherungstechnik (HMS, Achter, ATC, Gri-Gri etc.) verfügen. Personen ohne Sicherungskenntnisse ist es ausdrücklich nicht gestattet, die Sicherung eines Kletternden zu übernehmen. Eine Einweisung durch das Hallenpersonal ist nur im Rahmen eines Kurses möglich, der mit einer Voranmeldung verbunden ist.
- 1.3Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr dürfen die Kletteranlage nur unter Aufsicht eines Erziehungsberechtigten oder einer sonstigen zur Aufsicht befugten volljährigen Person mit ausreichenden Sicherungskenntnissen benutzen. Auch im Kinderbereich und im Boulderraum ist eine Aufsicht zwingend und es ist für gefahrfreies und rücksichtsvolles Verhalten gegenüber anderen Benutzern zu sorgen.
- 1.4Jugendliche ab der Vollendung des 14. Lebensjahres dürfen die Kletteranlage nur nach Vorlage einer schriftlichen Einverständniserklärung (mit Passbild) benutzen. Diese ist beim ersten Besuch in der Kletterhalle persönlich von einem Erziehungsberechtigten auszufüllen und zu unterschreiben.
- 1.5Bei minderjährigen Gruppen haben die volljährigen Gruppenleiter dafür Einzustehen, dass die Einhaltung der Hallenregeln von den Gruppenmitgliedern in allen Punkten vollständig erfüllt wird. Die Gruppenleitung haftet gegenüber der Betreibergesellschaft für Schäden, die durch Gruppenmitglieder verursacht wurden.
2. Kletterregeln
- 2.1Jeder Benutzer hat größtmögliche Rücksicht auf die anderen Benutzer zu nehmen und alles zu unterlassen, was zu einer Gefährdung für sich oder Dritte führen könnte. Jeder Benutzer hat damit zu rechnen, dass er durch andere Benutzer oder herabfallende Gegenstände gefährdet werden könnte und hat eigenverantwortlich entsprechende Vorsorge zu treffen.
- 2.2Die verwendete Kletterausrüstung muss den aktuellen Sicherheitsstandards (UIAA, DIN) entsprechen.
- 2.3Der Kletternde hat sich direkt in den Klettergurt mittels geeignetem Knoten (Achter, zurückgesteckter Bulin) einzubinden (ohne Karabiner).
- 2.4Aufmerksame und Sicherheitsbewusste Seilsicherung ist ein Muss. Nah an der Wand sichern, kein Schlappseil, langsames und gleichmäßiges Ablassen.
- 2.5Beim Klettern im Vorstieg muss jede Zwischensicherung eingehängt werden. Wird eine Vorstiegstour im Toprope geklettert, muss zusätzlich zur Umlenkung die letzte Zwischensicherung geklippt bleiben. Nicht an einzelnen Zwischensicherungen nachsteigen.
- 2.6Topropeseile dürfen nicht abgezogen werden.
- 2.7Seilfreies Klettern nur im Boulderraum.
- 2.8Ausschließlich Magnesiaballen (Chalkballs) oder flüssiges Chalk verwenden. Loses Magnesia ist wegen der starken Staubentwicklung verboten. Chalkballs gibt es an der Kasse zu leihen oder zu kaufen.
- 2.9Aus Gründen der Hygiene darf nur mit sauberen Kletter- oder Sportschuhen geklettert werden. In keinem Fall Barfuss oder in Straßenschuhen.
- 2.10Matten dürfen nicht mit Straßenschuhen betreten werden.
3. Haftung
- 3.1Von den gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen abgesehen, unternimmt der/die Benutzer der Wand sein Training auf eigene Gefahr und Haftung. Dies gilt insbesondere für Schadensansprüche aus Verletzungen der Verkehrssicherungspflicht.
4. Den Anweisungen des Hallenpersonals ist unbedingt Folge zu leisten
Die Hallenregeln als PDF:
Download Hallenregeln (PDF, 50 kb)
Zum Betrachten benötigen Sie den Kostenfreien Adobe Acrobat Reader

